4. Mobilität der Zukunft

4.2 Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung

Nach umfangreichen Vorbereitungsarbeiten trat im März 2022 die harmonisierte und erweiterte Parkraumbewirtschaftung für ganz Wien in Kraft. Nachdem jahrelange Erfahrung in zahlreichen Bezirken gezeigt hat, dass die Parkraumbewirtschaftung in Wien ein wichtiges und erfolgreiches Instrument für den Klimaschutz und die Neuverteilung des öffentlichen Raums ist, gibt es nun auch für Hietzing, Floridsdorf, Donaustadt, Liesing und ganz Simmering ein Parkpickerl. In diesen Bezirken wurde gleichzeitig erstmals flächendeckend die Kurzparkzone eingeführt. Parken mit Parkpickerl im eigenen Wohnbezirk ist zeitlich unbegrenzt erlaubt. Dieses kostet 10 € pro Monat und kann für max. zwei Jahre erworben werden. Die Einnahmen werden für den Öffi-Ausbau genutzt. In anderen Bezirken ist das Parken von Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr nur noch mit Parkschein möglich. Ausnahmen vom Parkpickerl oder Parkschein gibt es nur in einzelnen wenig besiedelten Gebieten wie Gewerbe- oder Industriegebieten.

Mit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung wurde ein weiterer Schritt in Richtung der sukzessiven Reduktion des motorisierten Individualverkehrs in Wien gesetzt. Das Ziel ist es vor allem, den PKW-Pendler*innenverkehr einzudämmen und Anreize für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu schaffen. Einerseits sollen dadurch die Emissionen im Verkehr reduziert und gleichzeitig mehr Platz und Lebensqualität für die Wiener*innen geschaffen werden.
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Abbildung: Die Schilder für die neuen Kurzparkzonen werden montiert, © Fürthner / PID

So trägt die Parkraumbewirtschaftung zur Erreichung der SDGs bei:

Die Parkraumbewirtschaftung trägt dazu bei, die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf zu senken, unter anderem die Luftqualität zu verbessern (SDG 11.6). Gleichzeitig wird eine Verlagerung auf sichere, bezahlbare, zugängliche und nachhaltige Verkehrsmittel damit vorangetrieben (SDG 11.2).

Die Reduktion des MIV in Wien leistet einen Beitrag, um die Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen zu reduzieren (SDG 3.6).