AGB Wien - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadt Wien

Bestimmungen für alle Web-Shops

Version 0.4 vom 06.02.2004
UID: ATU 36801500

  1. Umfang und Gültigkeit
  2. Lieferung, Transport, Annahmeverzug, Gefahrenübergang, Datenverkauf via Download
  3. Vertragsdauer
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Rückerstattungsanspruch, Aufrechnung
  6. Pflichten der Kundin bzw. des Kunden
  7. Rücktrittsrecht gemäß Fernabsatzgesetz
  8. Gewährleistung und Haftung
  9. Gerichtsstand
  10. Anzuwendendes Recht
  11. Vertragssprache gemäß E-Commerce-Gesetz
  12. Zusatzvereinbarungen
  13. Salvatorische Klausel
  14. Datenschutzerklärung, Cookies

1. Umfang und Gültigkeit

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadt Wien in ihrer jeweiligen Fassung gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die die Stadt Wien der Kundin beziehungsweise dem Kunden via Online-Web-Shops erbringt, sofern nicht in den einzelnen Web-Shops Spezielles gilt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.2 Mit Vertragsabschluß erklärt sich die Kundin beziehungsweise der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden. Abweichende Bedingungen der Kundin beziehungsweise des Kunden erkennt die Stadt Wien nicht an, außer die Stadt Wien stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.

1.3 Mit der Bestellung erklärt die Kundin beziehungsweise der Kunde, volljährig und geschäftsfähig zu sein.

1.4 Die Stadt Wien ist jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern oder einer neuen Rechtslage anzupassen.

1.5 Dauerschuldverhältnisse
Änderungen dieser AGB werden der Kundin beziehungsweise dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt gemacht. Widerspricht die Kundin beziehungsweise der Kunde diesen nicht binnen vier Wochen schriftlich oder per E-Mail, gelten sie als akzeptiert. Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) werden auf diese Bestimmung in der Bekanntgabe der Änderungen hingewiesen.

2. Lieferung, Transport, Annahmeverzug, Gefahrenübergang, Datenverkauf via Download

2.1 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist Erfüllungsort Wien.

2.2 Eigentumsvorbehalt
Im Fall von Lieferungen bleibt die gelieferte Sache bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und sämtlicher Nebenkosten im Eigentum der Stadt Wien.

2.3 Mit der Übergabe an ein Transportunternehmen, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges jedenfalls auf die Kundin beziehungsweise den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird die Stadt Wien daher leistungsfrei gestellt und geschieht der Transport auf Gefahr und Rechnung der Kundin beziehungsweise des Kunden.

2.4 Hat die Kundin beziehungsweise der Kunde das bestellte Produkt nicht wie vereinbart angenommen (Annahmeverzug) ist die Stadt Wien berechtigt, den ihr entstandenen Schaden entsprechend in Rechnung zu stellen.

2.5 Datenverkauf
Datenverkäufe führt die Stadt Wien durch, indem die online ausgewählten und bestellten Daten (z.B. Stadtpläne, Statistiken) durch Kopie (Download) vom Server verkauft und übergeben und von der Kundin beziehungsweise dem Kunden gekauft und übernommen werden.

2.6 Die Kopie der bestellten Daten kann innerhalb der Kopierfrist bis zum dritten Tag nach Bestellung von der Kundin beziehungsweise dem Kunden abgerufen werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird vor der Durchführung des Kopiervorganges die Zahlungsangabe des Käufers überprüft und die Zahlung durchgeführt.

3. Vertragsdauer

Bei mehr als einjähriger oder unbestimmter Vertragsdauer gilt das Vertragsangebot der Stadt Wien nicht für Verbraucher, sofern nichts anderes vereinbart wird. In diesem Fall kann die Kundin beziehungsweise der Kunde Verträge, durch die sich die Stadt Wien zur wiederholten Lieferung beweglicher körperlicher Sachen einschließlich Energie oder zu wiederholten Werkleistungen und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und die für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres kündigen, sofern keine für den Verbraucher günstigeren Vereinbarungen getroffen werden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise
Die Preise für Lieferungen und Leistungen der Stadt Wien werden im jeweiligen Web-Shop ausgezeichnet. Die dortigen Angaben, aber auch Angaben in sonstigen Preislisten, Katalogen und Internet-Seiten, sind stets freibleibend, d.h. die jederzeitige Änderung der darin enthaltenen Angaben ist ausdrücklich vorbehalten. Sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wird, gelten die zum Zeitpunkt des Absendens der Bestellung angegebenen Preise. Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich aller jeweils durch den Versand entstehenden und gesondert ausgewiesenen Spesen. Die konkreten Preise, Kosten und Spesen werden im jeweiligen Web-Shop ausgezeichnet. Die Währung ist Euro (EUR). Nettopreisangaben gelten ausschließlich für Unternehmer.

4.2 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart wird, sind Zahlungen für Dienstleistungen und Lieferungen binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Kundin beziehungsweise der Kunde hat alle für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Erklärungen abzugeben und auf Verlangen jederzeit zu wiederholen sowie sämtliche erforderlichen Informationen, wie insbesondere das Ablaufdatum der Kreditkarte und dessen Änderung unverzüglich bekanntzugeben. Im Zuge eines Online-Bestellverfahrens gibt die Kundin beziehungsweise der Kunde alle erforderlichen Daten (u.a. die Personal- und Kreditkartendaten bzw. Bankverbindung), die zur Erfüllung des Vertrags notwendig sind, bekannt und schließt nach Kenntnisnahme und Zustimmung zu den AGB und vollendetem Bestellvorgang einen Vertrag auf Basis der vereinbarten Leistung ab.

4.3 Für Leistungen, die online erbracht werden (z.B. Stadtpläne, die zum Download zur Verfügung gestellt werden) ist eine Zahlung auf Rechnung nicht möglich.

4.4 Bei Kreditkartenzahlungen werden nur die zur Durchführung des Zahlungsvorganges notwendigen Daten der Kundin beziehungsweise des Kunden abgefragt, zu keinem anderen Zweck als zur Durchführung der konkreten Bestellung verwendet und danach bei der Stadt Wien nur solange gespeichert, als dies zur Verrechnung und Abwicklung notwendig ist. Bei der Übertragung der Kreditkartendaten wird eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende verschlüsselte Übertragung ermöglicht (SSL-Verschlüsselung).

5. Rückerstattungsanspruch, Aufrechnung

5.1 Etwaige Rückerstattungsansprüche seitens der Kundin beziehungsweise des Kunden aufgrund einer vertraglichen Beziehung mit der Stadt Wien, etwa aufgrund von Überzahlungen, Gutschriften oder Ähnlichem, werden dem Verrechnungskonto der Kundin beziehungsweise des Kunden gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet oder nach Aufforderung durch die Kundin beziehungsweise den Kunden auf ein von ihr beziehungsweise ihm bekanntzugebendes Bankkonto rückerstattet.

5.2 Gegen Ansprüche der Stadt Wien aus einer vertraglichen Beziehung kann die Kundin beziehungsweise der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten oder von der Stadt Wien anerkannten Forderungen aufrechnen. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für Verbraucher im Sinn des § 1 KSchG.

6. Pflichten der Kundin bzw. des Kunden

Die Kundin beziehungsweise der Kunde hat die Stadt Wien über Änderungen der E-Mail- oder Wohnadresse während eines aufrechten Vertragsverhältnisses unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Rechtlich bedeutsame Erklärungen gelten als an die Kundin beziehungsweise den Kunden zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift in dem Fall gesendet wurden, dass eine Änderung der Anschrift nicht bekanntgegeben wurde.

7. Rücktrittsrecht gemäß Fernabsatzgesetz

7.1 Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses.

7.2 Tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf bestellte Hardware, Software oder andere Waren gemachten notwendigen oder nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie der Verbraucher die empfangene Hardware, Software oder anderen Waren zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen.

7.3 Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 5 f KSchG

  • bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen begonnen wird,
  • bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden,
  • sowie bei Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

7.4 Tritt der Verbraucher nach § 5 e KSchG vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Die Stadt Wien betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt der größtmöglichen Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Die Stadt Wien übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben, weil das nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Die Stadt Wien ist jederzeit berechtigt, ihre Web-Shops zu ändern, neuen technischen Gegebenheiten anzupassen oder einzustellen.

8.2 Für rechtzeitig geltend gemachte Mängel kann die Kundin beziehungsweise der Kunde die Verbesserung oder den Austausch verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich sind oder für die Stadt Wien mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wären. In diesem Fall kann die Kundin beziehungsweise der Kunde eine angemessene Minderung des Entgelts oder die Aufhebung des Vertrags fordern, sofern es sich nicht bloß um einen geringfügigen Mangel handelt. Dasselbe gilt, wenn die Stadt Wien die Verbesserung oder einen Austausch nicht oder nicht in angemessener Frist vornimmt, oder diese für die Kundin beziehungsweise den Kunden mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären, oder wenn diese für die Kundin beziehungsweise den Kunden aus triftigen, bei der Stadt Wien liegenden Gründen unzumutbar sind.

8.3 Werden von der Stadt Wien bestimmte Eigenschaften oder die Tauglichkeit für eine bestimmte Verwendung zugesagt, haftet die Stadt Wien gegenüber Unternehmern für die Zusage nur, wenn diese schriftlich erfolgt ist.

8.4 Sollte die Kundin beziehungsweise der Kunde einen Mangel feststellen, ist die Stadt Wien unverzüglich davon zu verständigen, damit berechtigte Ansprüche befriedigt werden können.

8.5 Unternehmer trifft die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.

8.6 Gewährleistungsansprüche bestehen jedenfalls dann nicht, wenn und soweit ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Stadt Wien die Kundin beziehungsweise der Kunde selbst oder ein nicht von der Stadt Wien ausdrücklich ermächtigter Dritter Waren wartet oder ändert. Dasselbe gilt, wenn die Waren zur Montage durch die Kundin beziehungsweise den Kunden bestimmt waren und eine unsachgemäße Montage nicht auf einem Fehler der Montageanleitung beruht.

8.7 Haftungsausschlüsse
Die Stadt Wien haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Schadenersatzpflicht der Stadt Wien ist bei bloß leichter Fahrlässigkeit außer bei Personenschäden ausgeschlossen. Ebenso ist die Haftung für höhere Gewalt, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Der Ersatz von Sachschäden ist ausgeschlossen, wenn ihn ein Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat.

9. Gerichtsstand

9.1 Für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Wiener Stadtverwaltung, 1, Rathaus ausschließlich zuständig.

9.2 Für eventuelle Streitigkeiten aus Verbrauchergeschäften gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart, sofern in Wien entweder der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung der Kundin beziehungsweise des Kunden liegt. Darüber hinaus kommen die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen des § 14 KSchG zur Anwendung.

10. Anzuwendendes Recht

Anzuwenden ist Österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen auf ausländisches Recht und des UN-Kaufrechts.

11. Vertragssprache gemäß E-Commerce-Gesetz

Die Vertragssprache ist deutsch.

12. Zusatzvereinbarungen

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Insbesondere kann eine Vereinbarung über das Abgehen von der Notwendigkeit der Schriftform selbst nur schriftlich getroffen werden.

13. Salvatorische Klausel

Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder eines mit der Kundin beziehungsweise dem Kunden abgeschlossenen Vertrages lässt die Geltung der restlichen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt für Unternehmer eine wirksame Bestimmung, die der unwirksamen nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am besten entspricht, ohne dass eine der Parteien unverhältnismäßig benachteiligt wird.

14. Datenschutzerklärung, Cookies

Allgemeine Regelungen zu Datenschutz und der Verwendung von Cookies finden sich unter Datenschutz / Privacy. Spezielle Regelungen zu Datenschutz und Cookies finden sich gegebenenfalls in den jeweiligen Shops.

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wien.gv.at-Redaktion
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