Einbürgerungen - Statistiken

Als Einbürgerung wird die Kombination aus Willenserklärung der einzubürgernden Person und der Verleihung der Staatsbürgerschaft durch einen darauffolgenden Behördenakt bezeichnet. Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen zu erfüllen, unter anderem Unbescholtenheit.

Einbürgerungen in Wien werden von der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) vorgenommen. Diese ist zuständig für alle einbürgerungswilligen Personen mit Hauptwohnsitz Wien sowie für Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben und nicht in einem Bundesland außerhalb Wiens geboren wurden. Für alle Geburten ab dem 1. Juli 1966 gilt als "Geburtsort" allerdings der Wohnort der Mutter zur Zeit der Geburt und nicht der tatsächliche Ort der Geburt.

Die Entwicklung der Zahl der Einbürgerungen spiegelt einerseits die Zuwanderung nicht-österreichischer Staatsbürger*innen in früheren Jahren wider. Andererseits wird sie durch Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen und deren Handhabung beeinflusst.


Daten

Die Daten und Tabellen zum Thema finden Sie auch im Statistischen Jahrbuch der Stadt Wien (Kapitel 5).

Übersichts-Tabellen

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Titel

Jahrbuch-
Tabellennummer

Zeitraum

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Einbürgerungen in Wien nach Geburtsland und Rechtsgrund

5.4.1

seit 1981

2 CSV

Einbürgerungen in Wien nach Geschlecht und Rechtsgrund

5.4.2

seit 1981

2 CSV

Einbürgerungen in Wien nach bisheriger Staatsangehörigkeit

5.4.3

seit 2002

5 CSV

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