Leistungsberichte der Magistratsdienststellen

Magistratsabteilung 62 - Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten

Das Aufgabengebiet der Abteilung Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (MA 62) ist vielschichtig. Hervorzuheben ist die Organisation von Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen, Volksbefragungen und die Betreuung von Petitionen für den Petitionsausschuss. Daneben ist die Abteilung Ansprechpartnerin in allen Fragen und Angelegenheiten zum Thema Melde- und Passservice. Weiters ist sie zuständige Stiftungs- und Fondsbehörde für Stiftungen und Fonds, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke erfüllen und ihren Sitz im Land Wien haben.

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Projekt- und Schwerpunktüberblick

Wahlen

Organisation und Abwicklung der Volksbegehren "Rechtsstaat und Antikorruptionsvolksbegehren", "Arbeitslosengeld rauf!", "Nein zur Impfpflicht", "Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!", " Impfpflichtabstimmung: Nein respektieren!", "Mental Health Jugendvolksbegehren", "Stoppt Lebendtier-Transportqual" (alle vom 2. bis 9. Mai 2022), der Volksbegehren "Rücktritt Bundesregierung", "Keine Impfpflicht" (beide vom 20. bis 27. Juni 2022) und der Volksbegehren "COVID-Maßnahmen abschaffen", "Black Voices", "Wiedergutmachung der COVID-19-Maßnahmen", "Recht auf Wohnen", "Kinderrechte-Volksbegehren", "GIS-Gebühr abschaffen", "Für uneingeschränkte Bargeldzahlung" (alle vom 19. bis 26. September 2022) sowie der Bundespräsidentenwahl 2022 (9. Oktober 2022).

Registerzählung

Im Rahmen der Registerzählung 2021 (Stichtag 31. Oktober 2021) wurden der Stadt Wien von der Bundesanstalt Statistik Austria rund 35.000 Datensätze von Personen übermittelt, bei denen die Statistik Austria davon ausging, dass zum Stichtag kein tatsächlicher Hauptwohnsitz in Wien bestand. Die Fälle wurden überprüft (Anschreiben der Bürger*innen mit dem Ersuchen um Rücksendung einer Wohnsitzerklärung, Recherchen, Erhebungen vor Ort durch die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen). Gegebenenfalls erfolgten amtliche Abmeldungen. Bei ausreichender Beweislage für das Weiterbestehen des Hauptwohnsitzes wurden Einwendungen bei der Statistik Austria erhoben.

Legistik

Der Wiener Landtag hat im Jahr 2022 eine umfassende Novelle des Wiener Petitionsgesetzes beschlossen. Petitionswerber*innen haben seit 1. Jänner 2023 einen rechtlichen Anspruch darauf, die Petition vor dem Petitionsausschuss vorzustellen. Die Sitzungen des Petitionsausschusses, bei denen die Petitionswerber*innen ihre Petition vorstellen können, sind nunmehr öffentlich und es erfolgt eine Videoaufzeichnung dieser Sitzungen. Somit können alle interessierten Bürger*innen die Anliegen der Petitionswerber*innen entweder live vor Ort oder danach in einer Mediathek verfolgen. Auf der Petitionsplattform ist es nun möglich, Petitionen noch einfacher und zeitgemäßer mit Hilfe eines QR-Codes zu unterstützen. Den QR-Code erhalten die Petitionswerber*innen bei der Einreichung einer Petition. Weiters wurde die Petitionsplattform für die Verwendung auf Handys und Tablets optimiert und die Bedienung user*innen-freundlicher gestaltet.