Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 12.05.2005:
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UNESCO-Konferenz "Welterbe und zeitgenössische Architektur"

Wien (RK). Im Rahmen eines Gespräches mit MedienvertreterInnen, zu dem Planungsstadtrat DI Rudolf Schicker eingeladen hatte, präsentierte am Donnerstag der Direktor des Welterbe-Zentrums der UNESCO, Francesco Bandarin, den Entwurf zum Memorandum, das bei der ebenfalls am Donnerstag beginnenden UNESCO-Konferenz im ...

Wien (RK). Im Rahmen eines Gespräches mit MedienvertreterInnen, zu dem Planungsstadtrat DI Rudolf Schicker eingeladen hatte, präsentierte am Donnerstag der Direktor des Welterbe-Zentrums der UNESCO, Francesco Bandarin, den Entwurf zum Memorandum, das bei der ebenfalls am Donnerstag beginnenden UNESCO-Konferenz im Wiener Rathaus verabschiedet werden soll.

Davor schilderte Wiens Planungsdirektor und Welterbe-Manager Arnold Klotz das Zustandekommen dieser für Wien bedeutsamen Veranstaltung, zu der sich weit mehr als 600 TeilnehmerInnen angemeldet hatten.

Planungsstadtrat Schicker verwies darauf, dass auch der Protestmarsch diverser Bürgerinitiativen die Leistungen Wiens im Umgang mit seinem baulichen Erbe nicht schmälern könne. "Der UNESCO zu unterstellen, sie betreibe 'Appeasement-Politik', wie dies ein Kommentator in einer Wiener Tageszeitung heute tut, ist eine Beleidigung der Intelligenz und Integrität dieser internationalen Einrichtung", so Schicker. Die diffusen Angriffe auf alles Neue seien umso mehr merkwürdig, als der Innenstadt das Welterbeprädikat gerade aufgrund einer Epoche, in der dramatische Eingriffe in die damalige Stadtstruktur (z.B. Ringstraße) erfolgt sind, verliehen wurde. "Wien ist eine lebendige Stadt, die auf einen sehr sorgfältigen Umgang mit seinem historischen Erbe verweisen kann und die sich auch im 21. Jahrhundert über qualitätsvolle Architektur und hervorragenden Städtebau definieren wird", unterstrich Schicker.****

Der Volltext des Memorandums im Entwurf:

  • PRÄAMBEL

Eingedenk dessen, dass das Wiener Memorandum das Ergebnis einer internationalen Konferenz zum Thema "Welterbe und zeitgenössische Architektur" ist, die vom Welterbekomitee auf seiner 27. Sitzung (Paris, 30. Juni bis 5. Juli 2003, Beschluss 27COM 7B.108) gefordert wurde und von 12. bis 14. Mai 2005 in Wien, Österreich, unter der Schirmherrschaft der UNESCO und der Teilnahme von ... Experten aus Ländern stattfand;

Eingedenk der Tragweite des UNESCO Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention, 1972), und eingedenk der Artikel 4 und 5 dieses Übereinkommens, im Streben nach internationaler Zusammenarbeit und der Notwendigkeit internationaler Gespräche über die starke wirtschaftliche Dynamik und die jüngsten baulichen Veränderungen in Städten, die sich auf der UNESCO Welterbeliste befinden;

In besonderer Erwägung der "Internationalen Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles" (Charta von Venedig, 1964), der "UNESCO Empfehlung zur Erhaltung der durch öffentliche oder private Projekte bedrohten Kulturgüter" (1968), der "UNESCO Empfehlung zum Schutz historischer Ensembles und zu ihrer Rolle im heutigen Leben" (1976), der "Internationalen Charta der historischen Gärten" (Charta von Florenz, 1982), der "Charta zur Denkmalpflege in historischen Städten" (Charta von Washington, 1987) und dem "Dokument über Authentizität" (Nara, 1994);

In dem Wunsch, dass das Wiener Memorandum, im Kontinuum der oben genannten Dokumente und der aktuellen Diskussion zur nachhaltigen Denkmalpflege als Schlüsselerklärung für eine integrierte Betrachtungsweise gesehen werden möge, die zeitgenössische Architektur, Stadtentwicklung und landschaftliche Integrität beruhend auf bestehenden historischen Strukturen und Baubestand verbindet.

  • Begriffsbestimmungen

Das vorliegende Memorandum bezieht sich auf historische Städte, die sich bereits auf der UNESCO Welterbeliste befinden oder zur Eintragung vorgeschlagen sind, sowie auf größere Städte, in denen sich Welterbedenkmäler und -ensembles befinden.

Die historische Stadtlandschaft, aufbauend auf der "UNESCO Empfehlung zum Schutz historischer Ensembles und zu ihrer Rolle im heutigen Leben" (1976), bezieht sich auf Ensembles bestehend aus einer beliebigen Gruppe von Gebäuden, Strukturen und Freiflächen, in ihrem natürlichen und ökologischen Kontext, einschließlich archäologischer und paläontologischer Stätten, die über einen relevanten Zeitraum hinweg menschliche Siedlungen in einem städtischen Umfeld darstellten und deren Kohäsion und Wert aus archäologischer, architektonischer, prähistorischer, historischer, wissenschaftlicher, ästhetischer, soziokultureller oder ökologischer Sicht anerkannt sind.

Der Begriff "zeitgenössische Architektur" bezieht sich im gegebenen Zusammenhang auf alle wesentlichen geplanten und gestalteten Eingriffe im baulichen kulturellen Erbe einschließlich Freiflächen, Neubauten, An- oder Zubauten an Denkmälern und Ensembles sowie Umbauten.

Der sich insbesondere im letzten Jahrzehnt erweiternde Begriff des kulturellen Erbes, der eine weit reichendere Interpretation umfasst und zur Anerkennung der Menschen in der Gesellschaft und menschlicher Koexistenz mit dem Land führt, erfordert im Bezug auf Stadterhaltung und - entwicklung in einem territorialen Kontext neue Methodologien und Betrachtungsweisen. Die internationalen Chartas und Empfehlungen haben diese Entwicklung noch nicht vollständig berücksichtigt.

Das Wiener Memorandum konzentriert sich auf die Auswirkungen zeitgenössischer Entwicklungen auf die gesamte historische Stadtlandschaft, wobei der Begriff der historischen Stadtlandschaft über die herkömmlichen Termini "historisches Zentrum", "Ensemble" oder "Umgebung", die in Chartas und Schutzgesetzen oft verwendet werden, hinausgeht und den größeren territorialen und landschaftlichen Kontext mit einschließt.

Die historische Stadtlandschaft erhält ihre außergewöhnliche und universelle Bedeutung aufgrund einer sukzessiven evolutionären und geplanten territorialen Entwicklung über einen relevanten Zeitraum durch Urbanisierungsprozesse, unter Einbeziehung topographischer und ökologischer Bedingungen und mit dem Ausdruck wirtschaftlicher und soziokultureller Werte der Gesellschaft. Als solche umfassen Schutz und Erhaltung der historischen Stadtlandschaft die einzelnen Denkmäler, die in Schutzlisten aufscheinen, sowie Ensembles und deren wesentliche Verbindungen, physisch, funktionell und visuell, materiell und assoziativ, mit den historischen Typologien und Morphologien.

  • Grundsätze und Ziele

Die kontinuierlichen Veränderungen der funktionellen Nutzung, Sozialstruktur, des politischen Kontexts und der wirtschaftlichen Entwicklung, die sich in Form von baulichen Eingriffen in der historischen Stadtlandschaft zeigen, erfordern ein zukunftsorientiertes Handeln der Entscheidungsträger und einen Dialog mit weiteren beteiligten Akteuren.

Die zentrale Herausforderung der zeitgenössischen Architektur in der historischen Stadtlandschaft besteht darin, auf die Entwicklungsdynamik zu reagieren, um einerseits sozioökonomische Veränderungen und Wachstum zu ermöglichen und andererseits gleichzeitig das überlieferte Stadtbild und sein Umfeld zu respektieren. Lebendige historische Städte, insbesondere Welterbestädte, brauchen eine Stadtplanungs- und Managementpolitik, die Erhaltung zu einem zentralen Thema macht. In diesem Prozess, dürfen die Authentizität und Integrität der historischen Stadt, die von verschiedenen Faktoren bestimmt sind, nicht kompromittiert werden.

Die Zukunft unserer historischen Stadtlandschaft erfordert gegenseitiges Verständnis zwischen Politikern, Stadtplanern, Stadtentwicklern, Architekten, Umweltschützern, Objekteigentümern, Investoren und den betroffenen Bürgern, die alle zusammenarbeiten, um das städtische Erbe zu erhalten und dabei gleichzeitig die Modernisierung und Entwicklung der Gesellschaft in kulturell und historisch sensibler Art und Weise berücksichtigen und somit Identität und sozialen Zusammenhalt stärken.

Zentrales Anliegen der physischen und funktionellen baulichen Eingriffe ist die Hebung der Lebensqualität durch eine Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Freizeitbedingungen und Adaptierung der Nutzung ohne Kompromittierung bestehender Werte, die vom Charakter und der Bedeutung des historischen Stadtgefüges herrühren. Das umfasst nicht nur die Verbesserung der technischen Standards, sondern auch eine Sanierung und zeitgenössische Entwicklung des historischen Umfelds, basierend auf einer angemessenen Bestandsaufnahme und Bewertung seiner Werte, aber auch die Ergänzung durch qualitätvolle kulturelle Ausdrücke.

  • Leitlinien für das Erhaltungsmanagement

Entscheidungen zugunsten von baulichen Eingriffen und zeitgenössischer Architektur in historischen Stadtlandschaften erfordern sorgfältige Überlegungen, eine in kultureller und historischer Weise sensible Vorgehensweise, Fachwissen und Konsultationen mit Akteuren. Ein Prozess dieser Art berücksichtigt entsprechende, angemessene Vorgehensweisen in individuellen Fällen, untersucht den räumlichen Zusammenhang zwischen Alt und Neu und respektiert gleichzeitig die Authentizität und Integrität des historischen Stadtgefüges, der Baubestände und Kontexte.

Wesentlicher Faktor im Planungsprozess ist, dass Chancen und Risiken zeitgerecht erkannt und formuliert werden, um einen ausgewogenen Entwicklungs- und Gestaltungsprozess sicherzustellen. Basis jedes baulichen Eingriffs ist die umfassende Bestandsaufnahme und Analyse der historischen Stadtlandschaft, um dadurch Werte und Bedeutung zum Ausdruck zu bringen. Die Überprüfung der langfristigen Folgen und der Nachhaltigkeit der geplanten baulichen Eingriffe ist ein fester Bestandteil des Planungsprozesses und dient zum Schutz des historischen Stadtgefüges, des Baubestands und des Kontexts.

Unter Berücksichtigung der grundlegenden Definition (gemäß Artikel 6 dieses Memorandums), sollten Stadtplanung, zeitgenössische Architektur und Erhaltung der historischen Stadtlandschaft alle Formen pseudohistorischer Gestaltung vermeiden, da diese eine Verleugnung des Historischen und des Zeitgenössischen darstellen. Es soll nicht eine historische Sicht die andere verdrängen, da Geschichte ablesbar bleiben muss, während die kulturelle Kontinuität mittels qualitätvoller baulicher Eingriffe das höchste Ziel ist.

  • Leitlinien für die Stadtentwicklung

Ethische Standards und der Anspruch auf eine qualitätvolle Gestaltung und Ausführung, die auf den kulturell-historischen Kontext Rücksicht nehmen, sind Voraussetzungen für den Planungsprozess. Hochwertige Architektur in historischen Zonen sollte die gegebenen Maßstäbe entsprechend berücksichtigen, insbesondere im Bezug auf Gebäudevolumen und Höhen.

Zur Erhaltung von Welterbeensembles gehört auch die Gestaltung von Freiflächen: besondere Beachtung sollte dabei zum Beispiel der Funktionalität, den Maßstäben, den Materialien, der Beleuchtung, der Straßenausstattung, der Werbung und der Begrünung geschenkt werden. Stadtplanung und Infrastruktur in historischen Zonen muss alle Maßnahmen berücksichtigen, um das historische Stadtgefüge, den Baubestand und Kontext zu respektieren und die negativen Auswirkungen von Verkehrsfluss und Parkräumen zu entschärfen.

Stadtbild, Dachlandschaft, die wichtigsten Sichtachsen, Bauland und Bauweisen sind feste Bestandteile der Identität der historischen Stadtlandschaft. Hinsichtlich der Erneuerung dienen die historische Dachlandschaft und das ursprüngliche Bauland als Basis für Planung und Gestaltung.

Grundsätzlich müssen Proportion und Gestaltung in die jeweilige Art der historischen Struktur und Architektur passen und auch die Entkernung von schützenswerten Bausubstanzen ("Fassadismus") ist kein geeignetes Mittel eines baulichen Eingriffs. Mit besonderem Augenmerk sollte garantiert werden, dass die Entwicklung von zeitgenössischer Architektur in Welterbestätten zu den Werten der historischen Stadtlandschaft komplementär ist und sich in Grenzen hält, um den historischen Charakter der Stadt nicht zu kompromittieren.

  • Wege und Mittel

Der Umgang mit den dynamischen Veränderungen und Entwicklungen in historischen Stadtlandschaften des Welterbes umfasst entsprechende Gesetze, Vorschriften, Instrumente und Verfahren, die in einem Managementplan gemäß den Durchführungsbestimmungen zur Welterbekonvention formalisiert werden.

Die Entwicklung und Umsetzung eines Managementplans für historische Stadtlandschaften verlangt die Beteiligung eines interdisziplinären Expertenteams und auch eine rechtzeitig beginnende umfassende öffentliche Erhebung.

Das Qualitätsmanagement der historischen Stadtlandschaft zielt auf eine dauerhafte Erhaltung und Verbesserung der räumlichen, funktionellen und gestaltungsspezifischen Werte ab. Insofern muss der Kontextualisierung zeitgenössischer Architektur in historischen Stadtlandschaften besonderes Augenmerk geschenkt werden.

Wirtschaftliche Aspekte der Stadtplanung sollten an die Ziele einer langfristigen Erhaltung des Welterbes gebunden sein.

Historische Gebäude, Freiflächen und zeitgenössische Architektur tragen maßgeblich zu den Werten einer Stadt bei, da sie den Charakter der Stadt prägen. Zeitgenössische Architektur kann für Städte ein starkes Wettbewerbsinstrument sein, da sie Bewohner, Touristen und Kapital anzieht. Historische und zeitgenössische Architektur sind ein Gewinn für die Bevölkerung, da sie pädagogischen Zwecken, der Erholung und dem Tourismus dienen und den Marktwert von Grundstücken sichern sollten.

  • Empfehlungen
Die folgenden Überlegungen werden an das Welterbekomitee gerichtet:

A) Hinsichtlich der historischen Stadtgebiete, die sich bereits auf der Welterbeliste befinden, müssen das Konzept der historischen Stadtlandschaft und die Empfehlungen dieses Memorandums bei der Bewertung jeder potentiellen oder konkreten Auswirkung auf die Integrität des Welterbeobjekts berücksichtigt werden. Diese Prinzipien sollten anhand von Plänen weiterentwickelt werden, die spezielle Maßnahmen zum Schutz historischer Stadtlandschaften enthalten.

B) Bei der Erwägung der Aufnahme von neuen Objekten und Ensembles historischer Stadtgebiete in die Welterbeliste wird empfohlen, das Konzept der historischen Stadtlandschaft in den Nominierungs- und Evaluierungsprozess mit einzubeziehen.

C) Die UNESCO wird eingeladen die Möglichkeit der Formulierung einer neuen Empfehlung zu überlegen, um die bestehenden Empfehlungen mit dem Thema historischer Stadtlandschaften zu vervollständigen und zu aktualisieren, unter besonderer Bezugnahme auf die Kontextualisierung von zeitgenössischer Architektur, und diese dann zu einem späteren Zeitpunkt der UNESCO-Generalkonferenz vorzulegen.

22. April 2005

  • Verfasserinnen und Verfasser des Entwurfs des Memorandums:
  • UNESCO/WHC: Francesco Bandarin, Ron van Oers, Mechtild Rössler,
    Kerstin Manz
  • Stadt Wien: Arnold Klotz, Manfred Wehdorn, Eugen Antalovsky,
    Johannes Lutter, Claudia de Waal
  • Österreichisches Bundesministerium für Kultur: Franz Neuwirth
  • Ständige Vertretung Österreichs bei der UNESCO: Brigitte Trinkl
  • ICCROM: Joseph King
  • ICOMOS: Michael Petzet, Dinu Bumbaru, Christiane
    Schmückle-Mollard
  • IFHP: Irene Wiese-Von Ofen
  • IFLA: Hans Dorn
  • OVPM: Bruno Delas
  • UIA: Jean-Claude Riguet, Francine Troupillon, Paula Liberato

(Schluss) red

(RK vom 12.05.2005)