Lebensbestätigung - Ausstellung

Allgemeine Informationen

Mit der Lebensbestätigung wird bescheinigt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausfertigung der Bestätigung am Leben ist.

Sie dient vorwiegend als Nachweis, dass Bezieherinnen und Bezieher von Pensionen, Renten und sonstigen Leistungen am Leben und somit weiterhin bezugsberechtigt sind.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Das persönliche Erscheinen ist notwendig.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Magistratische Bezirksämter

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Eventuell Schreiben jener Einrichtung, welche die Lebensbestätigung anfordert (z. B. Pensionsversicherungsanstalt oder eine sonstige Stelle, die Geldleistungen auszahlt)

Kosten und Zahlung

3,27 Euro Verwaltungsabgabe

Erledigungsdauer

Die Erledigung erfolgt sofort.

Zusätzliche Informationen

Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein persönliches Erscheinen vor der Behörde nicht möglich ist, wird um telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen magistratischen Bezirksamt ersucht.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Magistratische Bezirksämter
Fragen, Wünsche, Anliegen? Das Stadtservice hilft Ihnen gerne: Kontaktformular